Der Zusammenhang zwischen der Zukunft und dem Natur- und Umweltschutz
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 20c besitzen alle Felsen einen besonderen Schutz und dürfen nicht erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden.
Sportkletterer sollten bedacht mit der Natur umgehen und bestimmte Regeln einhalten, zum einen damit ein Klettern auch in Zukunft noch möglich ist und zum anderen, dass das mühsam aufgebaute Vertrauensverhältnis zwischen Kletterern und den Naturschutzbehörden beziehungsweise Verbänden nicht wieder zerstört wird.
Die 10 wichtigen Verhaltenstipps
1. Eine umweltverträgliche Anreise
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Wenn möglich Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel benützen (oder in Kombination)
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Fahrgemeinschaften bilden
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Klettermeter und Anfahrtskilometer sollten in einem verantwortbaren Verhältnis stehen
2. Feld, Wiese und Wald schonen, die gekennzeichneten Zu- und Abstiegswege einhalten
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Keine Privatgrundstücke betreten oder zuparken (keine Belästigung der Anwohner, ausgewiesene Parkplätze benützen)
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Großflächige Wiesen dürfen vom 1.5. bis zum 1.10. nicht betreten werden
3. Klettergebiete sauber halten
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4. Informationen über die aktuellen Kletterregeln in einem Gebiet einholen
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Die gekennzeichneten Sperrgebiete des Vogelschutzes respektieren (Info`s im Topoführer des entsprechenden Gebietes, beim DAV oder direkt bei der zuständigen, lokalen Sektion)
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Gesperrte Felsen nicht beklettern
5. Kein „Ausputzen“ von Kletterrouten, sondern Pflanzenbewuchs in den Felsen erhalten
6. Rücksichtnahme auf die Tierwelt an den Felsen (z. B. Uhu, Wanderfalke, Kolkrabe, sowie
viele Insekten, Spinnen, Schnecken, Reptilien stehen auf der Roten Liste der gefährdeten Arten)
7. Möglichst kein Betreten von Felsköpfen, hier sind die
seltensten und wertvollsten Pflanzen Deutschlands
beheimatet, sondern Abseil- und Umlenkhaken verwenden
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8. Magnesiaverbote (z. B. im Elbsandsteingebirge) einhalten und in dunklem Gestein, wie
Sandstein, Porphyr oder Granit Magnesia möglichst sparsam verwenden, da es aus ästhetischen
Gründen nicht wirklich ein Hochgenuss darstellt, die Felsen entlang der Kletterrouten mit weißen
Flecken übersät zu sehen.
9. Nutzen des lokalen Übernachtungsangebotes, denn wildes Zelten ist in Schutzgebieten nicht
erlaubt.
10. Sanierungen und Neuerschließungen von Routen sollten immer erst mit dem lokalen
Arbeitskreis abgestimmt werden.